LLR Rechtsanwälte ernennt zwei neue Equity Partner

LLR Legerlotz und Partner Rechtsanwälte hat mit Wirkung zum 1. Januar 2024 mit Martin Götte (Immobilienrecht) und Dr. Lasse Pütz (Gesellschaftsrecht) zwei neue Equity Partner ernannt. Mit den neuen Partnern unterstreicht die Partnerschaft den breiten Beratungsansatz, mit dem sie ihren Mandanten praxisübergreifend zur Seite steht. Der konsequente Ausbau der Rechtsbereiche auch auf Partnerebene ist Zeugnis des Erfolgs der nachhaltigen Kanzleientwicklung und folgt dem Anspruch, die komplexen Anforderungen auf Mandantenseite ganzheitlich zu erfassen und überzeugende Lösungsangebote rechtgebietsübergreifend zu unterbreiten.

Dass wir zum neuen Jahr zwei neue Partner ernennen können, freut uns außerordentlich. Es zeigt, dass viel Kompetenz, Wissen und Engagement in unsrer Sozietät stecken. Die Ernennung der zwei Kollegen unterstreicht, dass wir als tief in der Region und auch darüber hinaus tätige sowie bei unseren Mandanten im Mittelstand fest verankerte Kanzlei gut für die Zukunft aufgestellt sind“, sagt Rechtsanwalt Christoph Legerlotz.

Martin Götte wechselte 2016 von Luther in Essen zu LLR Rechtsanwälte nach Köln. Er berät sämtliche an der Immobilie und dem Bau Beteiligten in den Kern- und Randgebieten des Immobilienwirtschaftsrechts bei der Entwicklung und Realisierung von Immobilienprojekten. Seine Schwerpunkte sind Immobilientransaktionen, die baubegleitende Vertragsgestaltung und Rechtsberatung sowie gewerbliches Mietrecht. Martin Götte ist Immobilienökonom (EBS) und wird vom Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers in der Rubrik „Ones To Watch“ (früher „Anwälte der Zukunft“) als Rechtsanwalt im Baurecht, der im Markt besonders aufgefallen ist, gelistet.

Dr. Lasse Pütz ist seit 2011 Rechtsanwalt und begann seine Laufbahn als Leiter des Referats Wirtschaftsrecht im Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung. Seit 2019 ist er im Kölner Büro von LLR Rechtsanwälte tätig. Sein besonderer Fokus liegt auf der Beratung und Schulung zu den Themen Organhaftung, Compliance, Aufsichtsrat sowie zu weiteren gesellschafts- und mitbestimmungsrechtlichen Fragen (insbesondere Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer). Dr. Pütz verfügt selbst als ehemaliger Aufsichtsrat einer börsennotierten AG (SDAX) und von kommunalen Gesellschaften (u.a. eines Stadtwerks) über umfangreiche Aufsichtsratserfahrung. Seit 2015 ist Dr. Pütz Lehrbeauftragter an der Rheinischen Fachhochschule Köln für den Studiengang Compliance und Corporate Security, LL.M. sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für das Thema CSR und Compliance. Er ist Verfasser von diversen einschlägigen wissenschaftlichen Publikationen und als Sachverständiger (u.a. für den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages) tätig.