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Elina Kohl

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Vergaberecht & Immobilienrecht

ZUR PERSON

Elina Kohl studierte Rechtswissenschaften an der Universität Köln. Ihren Studienschwerpunkt setzte sie auf das Öffentliche Recht, insbesondere das Europarecht. Im Jahr 2017 legte Elina Kohl erfolgreich das erste juristische Staatsexamen ab. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kölner Standort einer großen, international tätigen Wirtschaftskanzlei im Bereich des Vergabe- und Immobilienrechts tätig.

 

Ihr Referendariat absolvierte Elina Kohl am Landgericht Köln. Die Verwaltungsstation beim Auswärtigen Amt führte sie an die Deutsche Botschaft nach Sofia. Ihre Anwaltsstation verbrachte sie bereits bei LLR. Während dieser Zeit konnte sie ihre Kenntnisse insbesondere auf dem Gebiet des Vergaberechts durch die Begleitung von europaweiten Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaften zur Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen im Bereich des Schulbaus noch weiter vertiefen.

 

Nach dem erfolgreichen Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens nahm Elina Kohl im Jahr 2020 ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin bei LLR in den Bereichen des Vergaberechts und des Immobilienrechts auf.

 

Im Vergaberecht berät Elina Kohl sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter in allen vergabespezifischen Belangen. Im Immobilienrecht berät Elina Kohl sämtliche an der Immobilie und dem Bau Beteiligte bei der Entwicklung, Realisierung und Nutzung von Immobilienprojekten.

 

Wenn Elina Kohl nicht arbeitet, ist sie am liebsten auf Reisen, verbringt Zeit mit Familie und Freunden, treibt Sport oder liest.

MITGLIEDSCHAFTEN

Wann ist die fehlende Erschließung nachbarrechtlich relevant? Anm. zu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.08.2021 – 2 B 1039/21

Die Corona-Pandemie als Rechtfertigung für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb? (VK Bund, Beschl. v. 13.08.2020 – VK 1-54/20)

Zur Unternehmensgebundenheit von Zertifikaten im Bereich des Qualitäts- und Umweltmanagements (VK Bund, Beschl. v. 28.05.2020 VK 2-29/20)

Interessenkonflikt: Vorsicht bei der Doppelrolle von Beratern in Vergabeverfahren! (VK Berlin, Beschl. v. 08.07.2020 VK B 2-16/20)

Information über beabsichtigte Zuschlagserteilung nicht nur im internen Bieterbereich! Anm. zu VK Südbayern, Beschluss vom 29.03.2019 – Z3-3-3194-1-07-03/19

Aufhebung einer Ausschreibung wegen mangelnder Finanzierbarkeit? Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 – Verg 14/17