Kommunale Aufsichtsräte übernehmen zentrale Beratungs- und Kontrollfunktionen in öffentlichen Unternehmen. Dabei bewegen sie sich im Spannungsfeld zwischen Gemeinwohl, Gesellschaftsrecht, öffentlichem Recht und politischer Verantwortung. Anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahlen in NRW zeigen die Experten von LLR. Rechtsanwälte, was künftige Mandatsträger besonders beachten sollten.

Die Beteiligung öffentlicher Körperschaften an Unternehmen (insbesondere der Daseinsvorsorge) ist fester Bestandteil moderner kommunaler Selbstverwaltung. Kommunale Aufsichtsräte nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein – und stehen zugleich vor besonderen rechtlichen, politischen und praktischen Herausforderungen. Unsere Kanzlei begleitet kommunale Mandatsträger und Körperschaften mit juristischer Expertise und praxisnaher Beratung auf diesem anspruchsvollen Terrain. Anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahl in NRW zeigen die Anwälte von LLR., welche besonderen Herausforderungen künftige kommunale Aufsichtsräte beachten sollten.
Funktion und Besonderheiten kommunaler Aufsichtsräte
Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen überwachen die Geschäftsführung, begleiten strategische Entscheidungen und bringen gleichzeitig die Perspektive des öffentlichen Interesses ein. Anders als in privatwirtschaftlichen Konzernen unterliegen kommunale Aufsichtsräte jedoch dem komplexen Zusammenspiel aus Gesellschaftsrecht, kommunalem Verfassungsrecht und haushaltsrechtlichen Vorgaben.
Rechtlicher Rahmen
Das wirtschaftliche Engagement der Kommune fußt auf dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht gemäß Art. 28 Abs. 2 GG. Konkretisieren lässt sich dieses Recht auf Landesebene. Hier ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen sich Kommunen an wirtschaftlichen Unternehmen beteiligen dürfen – stets mit dem Ziel, öffentliche Aufgaben effizient und gemeinwohlorientiert zu erfüllen.
Dabei kommt dem Stadtrat und dem Kreis-/Landkreistag eine zentrale Rolle zu. Sie entscheiden u. a. über die Gründung, Veräußerung oder Umwandlung von Beteiligungen sowie über Beteiligungen von größerer Bedeutung. Aufsichtsratsmitglieder müssen dieses Spannungsfeld zwischen gesellschaftsrechtlicher Verantwortung und kommunalrechtlicher Kontrolle meistern.
Herausforderungen für Mandatsträger
Mandatsträger, die in kommunale Aufsichtsräte entsandt werden, sehen sich mit wachsenden Anforderungen konfrontiert:
- Haftungsrechtliche Risiken und Compliance-Vorgaben verlangen ein vertieftes Verständnis der Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern.
- Transparenz- und Steuerungsanforderungen sind gestiegen, insbesondere vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Debatten um Gemeinwohlorientierung, Wirtschaftlichkeit und die Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen.
- Die interdisziplinäre Verantwortung zwischen politischer Legitimation und unternehmerischer Effizienz bedingt eine hohe Sensibilität im Gremienhandeln.
- Zunahme von kommunalen Corporate-Governance Kodizes
Strategische Chancen erkennen – und professionell nutzen
Trotz der Herausforderungen bietet die Arbeit im kommunalen Aufsichtsrat auch große Chancen: Das Wissen und die Erfahrung kommunalpolitischer Mandatsträger können strategische Entscheidungen in Beteiligungsunternehmen positiv beeinflussen. Damit dies gelingt, bedarf es professioneller Vorbereitung, rechtssicherer Orientierung und kontinuierlicher Evaluation.
Unsere Leistungen für Sie
Unsere Kanzlei unterstützt kommunale Aufsichtsräte sowie deren Mandatsträger unter anderem bei:
- Alle Fragen des Gesellschaftsrechts, auch mit Blick auf die kommunalrechtlichen Anforderungen
- Schulung kommunaler Aufsichtsräte
- der Prüfung und Optimierung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen Geschäftsordnungen und Beteiligungsrichtlinien
- Entwurf und Überarbeitung von Public Corporate-Governance Kodizes
- der Beratung in Haftungs-, Vergütungs- und Governancefragen
- der Durchführung fundierter Selbstevaluierungen der Gremienarbeit
- der Begleitung bei strategischen Strukturentscheidungen von Beteiligungen (unter Einbeziehung des Vergaberechts)
- Berücksichtigung der Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat (inklusive Wahlen)
Kommunale Aufsichtsratsarbeit braucht juristische Kompetenz, kommunalpolitisches Verständnis und Fingerspitzengefühl im Umgang mit öffentlichen Interessen. LLR. steht Ihnen in allen Rechtsfragen um das Amt des kommunalen Aufsichtsrats als zuverlässiger Partner zur Seite.
Ihr Experte in allen Fragen rund um den Aufsichtsrat

Dr. Lasse Pütz ist Partner und Rechtsanwalt der Kanzlei LLR. Er hat über kommunale Unternehmen promoviert und vereint mehr als 15 Jahre kommunalpolitische Erfahrung – unter anderem als Rats- und Kreistagsmitglied sowie als Aufsichtsrat in kommunalen Unternehmen – mit herausragender juristischer Expertise.
Seine Beratung kommunaler Unternehmen zeichnet sich durch die Kombination aus fundierter rechtlicher Kompetenz, praktischer Erfahrung in der politischen und unternehmerischen Praxis sowie einem tiefen Verständnis für die besonderen Herausforderungen des öffentlichen Sektors aus.
Als langjähriger Lehrbeauftragter für Compliance, Corporate Governance und Nachhaltigkeit ist Dr. Pütz zudem ein Experte in der Vermittlung komplexer rechtlicher Inhalte und verfügt über ausgeprägte didaktische Fähigkeiten. Damit verbindet er wissenschaftliche Tiefe mit praxisnaher Umsetzung und trägt dazu bei, kommunale Unternehmen rechtssicher, nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen.