Prof. Klaus Gennen

Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, betriebl. Datenschutzbeauftragter (GDDcert.)

Klaus Gennen studierte von 1983 bis 1988 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach dem Studium arbeitete er bis Mitte 1990 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsinstitut für Sozialrecht (Prof. Dr. Peter Hanau) zu arbeitsrechtlichen Themen.

Seit Mitte 1993 ist Klaus Gennen als Rechtsanwalt zugelassen. Bevor er 2006 mit Gründung von LLR dort Partner wurde, war er rund 12 Jahre in einer wirtschaftsberatenden Sozietät mit Hauptsitz in Köln anwaltlich tätig, seit 2000 als Partner.

Seit 1997 ist Klaus Gennen Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit der Einführung der Fachanwaltsbezeichnung 2006 Fachanwalt für IT-Recht. Ab 1997 hielt Klaus Gennen Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen (HHU Düsseldorf, Universität Siegen, TH Köln), seit 2011 arbeitet er an der TH Köln in Teilzeit als ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht, insbes. für Informationstechnologierecht mit IT-Vertragsrecht und Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs.

Arbeitsschwerpunkte sind IT-Recht/Digitalisierung, technischer gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht mit Bezug zur Digitalisierung und Datenschutzrecht, letzteres auch als Geschäftsführer der Datenschutzgesellschaft LLR DSC GmbH. Schwerpunkte im Bereich IT/Digitalisierung sind IT-Projekte und IT-Betrieb, Outsourcing (insbes. im BaFin-regulierten Bereich), XaaS/Cloud Computing, RZ-Verträge, IoT/Industrie 4.0, IT-Vergaberecht/EVB-IT, IT-Security, KRITIS/NIS, IT-Compliance, Softwareurheber(vertrags)recht, Open Source, SAM/SLM, Entwicklung, Vertrieb und Pflege von Software, Lizenz-/Kooperationsverträge im IT-Umfeld. Schwerpunkte im Bereich technischer gewerblicher Rechtsschutz sind Arbeitnehmererfindungsrecht sowie Lizenz-, Forschungs- und Entwicklungsverträge. Im arbeitsrechtlichen Bereich begrenzt sich die Tätigkeit auf die Schnittstelle zur Digitalisierung, einschl. kollektivem Arbeitsrecht, und auf schöpferische Leistungen im Arbeitsverhältnis.

Bereits in der Referendarzeit war Klaus Gennen als Referent tätig. Er wird regelmäßig gebucht von verschiedenen renommierten Veranstaltern, insbesondere für Seminare zu Softwareurheberrecht, Vertragsgestaltung, IT-Projektsteuerung und Datenschutz. Zu den von ihm bearbeiteten Themen bietet er auch Inhouse-Seminare an. Klaus Gennen veröffentlicht seit 1989 rege in Fachzeitschriften bzw. beteiligt sich an Fachpublikationen.

Klaus Gennen arbeitet im Vorprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Köln für die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie“ und u.a. ist Mitglied im Arbeitskreis Vertragswesen der DGRI e.V., den Arbeitsgemeinschaften Informationsrecht und Arbeitsrecht im DAV, in der Gesellschaft für Informatik (GI) und der Gesellschaft für Informatik in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft e.V. (GIL) sowie u.a. bei Bitkom, GRUR, VPP, ITechLaw und LES Deutschland.

Außerhalb der Arbeit liegt sein Interesse auf der großen Familie. Die restliche Freizeit widmet Klaus Gennen der Fotografie, dem Radfahren und dem Rudern. Und ab und an ist eine Städtereise mit Kulturdruckbetankung auch noch drin.

Beste Anwälte

Publikationen

Zusatzprogrammierung zu Standard-SW einschl. Konzeptionierung (AG-Seite)

Überarbeitung Kapitel "Softwareurheberrecht" (Kap. 27)

Mitbestimmungsrechte bei Assessment-Centern – Beteiligungsrechte des Betriebsrats und des Sprecherausschusses

Leasing von SW aus AG-Sicht

Social Networks und der Datenschutz

„Application Service Providing/SaaS“

§ 14 Rechte am Arbeitsergebnis

Auswirkungen hybrider Projektvorgehensmethoden auf den Softwareerstellungsvertrag

Ausgewählte Datenschutzfragen bei Precision Agriculture

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Know-how u. Geschäftsgeheimnissen (Teil 2)

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Know-how u. Geschäftsgeheimnis-sen (Teil 1)

Ausstiegsszenarien bei öffentlich geförderten FuE-Projekten

Ausgewählte Rahmenbedingungen der staatlichen Förderung von FuE-Vorhaben unter EU- und deutschem Förderrecht

Vertragsgestaltung bei Connected Car-Lösungen

Kapitel "IT-Projektleasing"

Kommentierung §§ 12, 17 ArbEG

Know-how-Schutz im Arbeitsverhältnis

Kommentierung zu § 32 LMG - Redaktionell Beschäftigte

Rechte an Arbeitsergebnissen in Forschungs- und Entwicklungsverträgen

Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen vom 21.3.2014

Die Regelung der Erfindervergütung nach § 12 ArbEG

Datenschutz in Zeiten von BYOD & CAFM

Erstellung von Software im Arbeitsverhältnis und zur Geheimhaltung im Arbeitsverhältnis

§ 14 Rechte am Arbeitsergebnis

„Einkauf von Web-Content“

Anforderungen an nicht schriftliche Erfindungsmeldungen nach § 5 ArbEG a.F

Phänomene am Übergang vom Projekt zum Betrieb – vertragliche Gestaltung des sukzessiven Übergangs von der Projekt- in die Betriebsphase

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unter verändertem Kartellrecht

Auswirkungen der Reform des Arbeitnehmererfinderrechts

Social Networks und der Datenschutz – Datenschutzrelevante Funktionalitäten und deren Vereinbarkeit mit deutschem Recht

Ausgewählte Vergütungsfälle im ArbEG bei fehlender Schutzrechtsanmeldung

Management von Arbeitnehmererfindungen

Vertragsgestaltung bei Gemeinschaftserfindungen

Praktischer Einsatz digitaler Signaturen in Deutschland

Grundsätze zu Patentlizenz-, Know-how und FuE-Verträgen im AGB-Recht

Hardware und Software im Betrieblichen Vorschlagswesen (§ 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG)

„Auseinandersetzung“ der Miturhebergemeinschaft

§ 14 Rechte am Arbeitsergebnis

„Subunternehmerverträge“

Neue Anforderungen für das Outsourcing im Finanzdienstleistungssektor – Die Neuregelung des § 25a Abs. 2 KWG und das Rundschreiben 5/2007 der BaFin vom 30.10.2007

Rezension von Westermann, Handbuch Know-how-Schutz

Tagungsbericht DGRI Herbsttagung 2007

Die Software-Entwicklergemeinschaft

„Personalaspekte“, Arbeitsrechtliche Auswirkungen des IT-Outsourcings

Lizenzverwaltungssoftware und Überwachung von Arbeitnehmern

Rezension von Sehirali, Schutz des Know-how nach türkischem, deut-schem und europäischem Recht

„Personalaspekte“, Arbeitsrechtliche Auswirkungen des IT-Outsourcings

Zum Ausgleichsanspruch zwischen Mitinhabern eines Schutzrechts bei Vorliegen einer Bruchteilsgemeinschaft

Arbeitnehmererfindervergütung bei Softwareerfindungen

Vertragsgestaltung beim Einkauf von Web-Content

Outsourcing und § 613a BGB

Rechte an Arbeitsergebnissen/Arbeitsvertragliche Gestaltung zur Sicherung von Nutzungs- und Verwertungsrechten des Arbeitgebers außerhalb von § 69b UrhG

Softwareerfindungen und Arbeitnehmererfinderrecht – Die wesentlichen Grundlagen zur Behandlung von Arbeitnehmererfindungen

Rechtsweg gegen „freie Mitarbeiter“

Vergütung außerdienstlich geschaffener Computerprogramme

Telefonsex nicht sittenwidrig?

Vorratsmangel bei beworbenen Computergeräten

Stillschweigende Abnahme von Individualsoftware

(Kein) Anspruch auf Domainfreigabe

Beiträge

Datenschutz und Datensicherheit im Home-Office

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T +49 221 55400-170
F +49 221 55400-192
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