Die Erhöhung der Parteienfinanzierung aus dem Jahr 2018 ist verfassungswidrig. Auch künftige Vorhaben muss der Gesetzgeber bereits im Gesetzgebungsverfahrenbesser begründen. Legal Tribune Online vom 24. Janaur 2023.
Die Erhöhung der Parteienfinanzierung aus dem Jahr 2018 ist verfassungswidrig. Auch künftige Vorhaben muss der Gesetzgeber bereits im Gesetzgebungsverfahrenbesser begründen. Legal Tribune Online vom 24. Janaur 2023.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht