LLR. hat für die Ravensburger-Gruppe einen wegweisenden Erfolg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erzielt. Im Zentrum stand die Frage: Kann das italienische Kulturgüterschutzrecht international durchgesetzt werden?

LLR. hat einen wichtigen Erfolg vor dem OLG Stuttgart im Fall Ravensburger gegen die Republik Italien erstritten. Die Ravensburger-Gruppe konnte sich im Streit um die Nutzung eines Bildes von Da Vinci gegen den Staat Italien durchsetzen. Konkret ging es um die Nutzung des „Vitruvianischen Menschen“ als Bildmotiv eines Ravensburger-Puzzles. Die Gallerie dell’Accademia di Venezia sowie das Ministero della cultura (MiC) verlangten von unserer Mandantin den Abschluss eines Lizenzvertrages auf der Grundlage des italienischen Kulturgüterschutzgesetzes auch für solche kommerziellen Nutzungshandlungen, welche außerhalb Italiens stattfanden. Der 4. Zivilsenat des OLG Stuttgarts urteilte: Es besteht kein globaler Unterlassungsanspruch Italiens gegen kommerzielle Nutzungen italienischer Kulturgüter; italienische Gesetze gelten territorial nur in Italien.
Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob das italienische Gesetz zum Schutz des kulturellen Erbes („Codice dei beni culturali e del paesaggio“) auf die kommerzielle Nutzung durch ein deutsches Unternehmen außerhalb Italiens Anwendung finden kann. Die italienischen Behörden hatten sich auf diese Norm berufen und 2019 vor einem italienischen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Ravensburger erwirkt. Die Verfügung untersagte dem Unternehmen die Nutzung des Werks; nicht nur in Italien, sondern weltweit.
Geltung italienischen Kulturgüterrechts endet an Italiens Grenzen
Mit Urteil vom 11. Juni 2025 hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Berufung des italienischen Kulturministeriums und der Gallerie dell’Accademia di Venezia überwiegend zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte weitgehend die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Stuttgart, wonach die Ravensburger AG sowie die Ravensburger Verlag GmbH das Motiv des „Vitruvianischen Menschen“ auch weiterhin außerhalb Italiens in Form eines Puzzles erlaubnisfrei vertreiben dürfen. Ein weltweiter Unterlassungsanspruch der italienischen Institutionen besteht nicht.
LLR. Rechtsanwälte vertrat u.a. die Ravensburger AG sowie die Ravensburger Verlag GmbH in dem angestrengten Hauptsacheverfahren vor deutschen Gerichten. In konsequenter Fortführung des Territorialitätsprinzips entschieden sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart, dass nationale Schutzgesetze – wie das italienische Kulturgüterschutzrecht – keine extraterritoriale Wirkung entfalten. Die Geltung solcher Normen sei auf das jeweilige Staatsgebiet beschränkt. Deutsche Gerichte seien im Übrigen weder durch die einstweilige Verfügung des italienischen Gerichts gebunden noch an einer eigenen Sachentscheidung gehindert.
Entscheidung mit Signalwirkung
Das Urteil schafft Klarheit für international tätige Unternehmen, die mit urheberrechtlich geschützten oder kulturhistorisch bedeutenden Inhalten arbeiten. Nationale Sonderregelungen können nicht global durchgesetzt werden – ein wichtiges Signal für die Rechtssicherheit im internationalen Wirtschaftsverkehr. Die Entscheidung hat daher über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung für die internationale kunst- und urheberrechtliche Praxis.
LLR. Rechtsanwälte hat das Verfahren über mehrere Instanzen mit einem hochspezialisierten Team aus den Bereichen Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz begleitet.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts, das unsere Rechtsauffassung in zentralen Punkten bestätigt. Das Urteil verdeutlicht, dass nationale Kulturgüterschutzgesetze keine globale Wirkung entfalten können – eine wichtige Bestätigung für grenzüberschreitend tätige Mandanten, die sich auf klare rechtliche Rahmenbedingungen verlassen müssen“, so Rechtsanwalt Dr. Markus T. Bagh. LL.M., Prozessbevollmächtigter der Klägerin und Partner bei LLR. Rechtsanwälte.
Wir freuen uns, dass unter anderem tagesschau.de, deutschlandfunk.de, die Südddeutsche Zeitung und die FAZ sowie auch das Harvard International Law Journal diesen wegweisenden Erfolg für Ravensburger aufgegriffen haben.
Über uns
LLR. ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Köln. Wir vertreten Unternehmen in anspruchsvollen nationalen und internationalen Streitigkeiten. Im Verfahren Ravensburger gegen die Republik Italien waren Dr. Markus T. Bagh LL.M. (Federführung), Dr. Moritz Vohwinkel, Sarah Bonanni und Vanessa Morozov für unsere Mandantschaft tätig.