Dr. Markus T. Bagh, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

ZUR PERSON

Markus Bagh studierte Rechtswissenschaften in Bochum und Münster. Im Rahmen des Magisterstudiums in Law & Information Technology an der Universität Stockholm spezialisierte er sich auf den Bereich Geistiges Eigentum sowie das Urheber- und Medienrecht. Er war Mitarbeiter des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht mit Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Neue Medien und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln und promovierte dort zu einem urheberrechtlichen Thema über netzbasierte Abrufsysteme im Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Schweden.

 

Seit 2007 ist Markus Bagh als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2011 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie seit 2012 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Bevor er 2015 in das Kölner Büro von LLR eintrat, war er bei der Rechts- und Patentanwaltskanzlei Prinz & Partner in München tätig. Er ist Partner der Sozietät und Lehrbeauftragter der Universität zu Köln und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW).

 

In allen Bereichen des geistigen Eigentums berät Markus Bagh umfassend. Einen Schwerpunkt bilden die Entwicklung von Schutzstrategien und die Führung von Verletzungsverfahren, insbesondere im Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht. Zudem setzt er in einem Netzwerk internationaler Anwaltskollegen weltweit Maßnahmen zur Bekämpfung von Produktpiraterie um, einschließlich der Steuerung von Grenzbeschlagnahmeverfahren und der Durchführung von Messeeinsätzen. Im Bereich des Urheber- und Medienrechts liegt sein Schwerpunkt auf E-Commerce, E-Advertising und Reputationsschutz.

 

Wenn er nicht arbeitet, ist Markus Bagh mit Familie und Freunden zusammen oder sportlich unterwegs – letzteres am liebsten mit dem Rennrad auf mallorquinischen Landstraßen oder auf Skiern in den Alpen.

MITGLIEDSCHAFTEN

ERWÄHNUNGEN & AUSZEICHNUNGEN

„guter Teamplayer, kompetenter Markenrechtler“, Wettbewerber – JUVE 2018/2019
„sehr kompetent, praxisnah und  erfolgsorientiert“, Mandant – JUVE 2020/2021
„schnell, äußerst kompetent, sehr gut vernetzt“, Mandant – JUVE 2021/2022
„sehr kluger Kopf, immer die richtige Lösung für den Mandanten“, Wettbewerber – JUVE 2021/2022

„fachlich brillant, strategisch top; Allzweckwaffe bei Produktpiraterie“, Wettbewerber – JUVE 2023/2024

2020 – IP/IT & Medien

Mitautor in Vohwinkel, Designrecht, Beck’scher Online-Kommentar (BeckOK Designrecht)

2017 – IP/IT & Medien – Buchbeitrag

Überarbeitung Kapitel 22 „Grundlagen des elektronischen Geschäftsverkehrs, Internetrecht“ Schwartmann, Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht, 4. Aufl., 2017

2013 – IP/IT & Medien – Fachinterview

3D-Druck für alle

2013 – IP/IT & Medien – Aufsatz

Gefahren bei falscher CE-Kennzeichnung CCI-Dialog

2012 – IP/IT & Medien – Aufsatz

Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21. März 2012 – 12 O 579/10 GRUR-Prax 16/2012

2011 – IP/IT & Medien – Aufsatz

Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Köln vom 22. Juni 2011 – 28 O 819/10 GRUR-Prax 14/2011

2011 – IP/IT & Medien – Aufsatz

Urhebergesetzlicher Auskunftsanspruch auch bei mittelbar kausalem Verletzergewinn, Anmerkung zu BGH, Az. I ZR 130/08 und BGH I ZR 122/08 als Prozessbevollmächtigter des Klägers I. und II. Instanz MMR 1/2011

2007 – IP/IT & Medien – Monographie

On-demand Anwendungen in Forschung und Lehre – Die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung im Rechtsvergleich zwischen Schweden und Deutschland