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Dr. Daniel Stille, LL.M.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

ZUR PERSON

Daniel Stille studierte Rechtswissenschaften in Bonn. Im Rahmen des LL.M.-Masterstudiengangs in Wirtschaftsrecht an der Universität Köln spezialisierte er sich auf den Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Promoviert wurde er im Arbeitsrecht an der Universität Bielefeld bei Prof. Dr. Oliver Ricken.

 

Seit 2005 ist Daniel Stille als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bevor er 2012 in das Kölner Büro von LLR eintrat, war er als Syndikusanwalt im Referat Personalkonzepte und Beschäftigungsbedingungen im Vorstandsresort Personal der DB Netz AG und in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Köln tätig. Daniel Stille ist Lehrbeauftragter im Fachbereich Arbeitsrecht an der Fachhochschule Fresenius.

 

Er berät umfassend in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Daniel Stille bildet die Beratung und Vertretung zu allen kollektivrechtlichen Fragestellungen, insbesondere vor der Einigungsstelle. Darüber hinaus liegt ein weiterer Fokus von ihm in der laufenden Betreuung seiner Mandanten bei Kündigungsschutzverfahren sowie der Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Zudem berät Daniel Stille bei Statusfeststellungsverfahren gegenüber der Deutschen Rentenversicherung und zu sozialkassenrechtlichen Fragen im Baugewerbe.

 

Darüber hinaus ist er als Referent tätig und spricht regelmäßig auf Veranstaltungen oder bei Seminaren zu arbeitsrechtlichen Themen. Daniel Stille veröffentlicht kontinuierlich Beiträge in Fachzeitschriften und beteiligt sich an Fachpublikationen. Zudem ist er geprüfter Datenschutzbeauftragter (TÜV Nord).

 

Wenn Daniel Stille nicht arbeitet, leidet er mit dem 1.FC Köln und versucht, sich körperlich fit zu halten.

MITGLIEDSCHAFTEN

Die Ausgleichsquittung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Erläuterung und Anwendungshinweise

Die ordnungsgemäße Geltendmachung von Entschädigung und Schadensersatz i.S.d. § 15 AGG

Die Überlastungsanzeige – Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der interne Datenschutzbeauftragte: Sonderkündigungsschutz, Abberufung sowie befristete Bestellung

Einrichtung einer Einigungsstelle: Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags, die offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle und das Problem der gescheiterten Verhandlungen

Der Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

Die Haftung des Arbeitgebers bzw. Ausstellers für ein fehlerhaftes oder verspätet erteiltes Arbeitszeugnis

Das Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers

Der Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

Die Haftung des Arbeitgebers bzw. Ausstellers für ein fehlerhaftes oder verspätet erteiltes Arbeitszeugnis

Die tarifrechtliche Meistbegünstigungsabrede

Unternehmergesellschaft i.S.d. § 5a GmbHG