Prof. Dr. Stefan Siepelt

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht & Kapitalmarktrecht

ZUR PERSON

Stefan Siepelt studierte Rechtswissenschaften an der Universität Köln. Vor und während des Referendariats war er in Köln am Lehrstuhl von Prof. Dr. Herbert Wiedemann beschäftigt. Bei ihm wurde er zum Thema „Das Rederecht des Aktionärs in der Hauptversammlung“ promoviert.

Seit 1993 ist Stefan Siepelt als Rechtsanwalt zugelassen. Bevor er 2006 Gründungspartner von LLR wurde, war er zunächst 12 Jahre in einer anderen großen wirtschaftsberatenden Kanzlei mit Hauptsitz in Köln tätig, davon 7 Jahre als Partner. Seit 2007 ist er als Lehrbeauftragter und seit 2013 als Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht und Direktor des „Instituts für Compliance und Corporate Governance“ der Rheinischen Hochschule Köln tätig.

Stefan Siepelt vertritt Unternehmen, Körperschaften, Organmitglieder und vermögende Privatpersonen sowie Entrepreneure und begleitet sie dabei, ihre Interessen fokussiert zu verfolgen und den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die rechtliche Beratung von Unternehmen bei jeder Art von Verhandlungen und Erstellung von Gutachten, die gerichtliche Durchsetzung bei Gesellschafterstreitigkeiten, die Betreuung von Organen bei der Ausgestaltung von Dienstverhältnissen sowie auch Haftungsfragen im Zusammenhang mit einer D&O-Versicherung, die Begleitung und Abwicklung von Hauptversammlungen nebst kapitalmarktrechtlicher Beratung sowie die Einrichtung von Compliance-Systemen und Strukturen guter Unternehmens-Governance. Lösungsorientiertes Problemverständnis und effiziente Beantwortung der wichtigen Fragen sind dabei wesentliche Erfolgsfaktoren.

Stefan Siepelt referiert regelmäßig zu allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Darüber hinaus ist er durch zahlreiche Veröffentlichungen zu verschiedenen Themenkreisen von gesellschaftsrechtlichen Themen, Fragen der Aufsichtsratsarbeit sowie der Compliance-Organisation und -Verantwortung sowie guter Unternehmens-Governance bekannt. Besonderen Ausdruck findet sein Engagement für Governance-Themen durch die Mitgründung und jahrelange verantwortliche Leitung des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR). Er ist verantwortlicher Mitherausgeber der Zeitschrift für Aufsichtsräte „Board“ sowie wissenschaftlicher Beirat der Zeitschrift „Comply“. Zudem gehört er verschiedenen Aufsichtsräten mittelständischer Unternehmen an.

Wenn Stefan Siepelt nicht arbeitet, genießt er die Zeit mit Familie und Kindern, ist beim Sport – vorzugsweise Fitness, Tennis oder Skifahren – anzutreffen, besucht Museen oder Kulturereignisse und bereist die Welt. Außerdem hat er eine kleine Schwäche für alle Automobile.

MITGLIEDSCHAFTEN

ERWÄHNUNGEN & AUSZEICHNUNGEN

Eine Zäsur?! – Compliance im Aufsichtsrat nach dem Verbandssanktionengesetz

Aufsichtsratsstudie 2020 – Verbesserungspotenzial in Krisensituationen insbesondere bei nicht börsennotierten Unternehmen

Verbandssanktionen ante portas

EU-Whistleblower-Richtlinie

Der Aufsichtsrat in der Krise – Börsennotierte Unternehmen und Großkonzerne besser gerüstet

Der Blick aus dem Aufsichtsrat auf die Verbandssanktionierung

Der Aufsichtsrat nach dem Verbandssanktionengesetz

Compliance-Leitfaden für den Aufsichtsrat

Der neue Compliance-Leitfaden für den Aufsichtsrat

Kommentierung der §§ 64, 65 HGB – Gehaltszahlung und Provision des Handlungsgehilfen

Vorstandsvergütung in Bewegung

Kodex Reform 2019

Favoccia/Vetter/Siepelt, Aufsichtsratsstudie 2019 – Vergütung im Mittelpunkt

Stellungnahme des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsräte e.V. (AdAR) zu den vorgeschlagenen Kodexänderungen vom 06.11.2018

Compliance Management-Systeme als Mittel effektiver Kontrolle

Die Compliance-Verantwortung des Aufsichtsrats

Rechtliche Aspekte von Shared Service Centern im Konzern Kommune

Compliance on Board Index

Compliance on Board Index

Tugenden eines ehrbaren Aufsichtsrats

Compliance – Eine zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats

Werte und klare Prinzipien als Fundament des Aufsichtsrats

Zur praktischen Umsetzung einer Informationsordnung durch den Aufsichtsrat

Lexikon: Wahl (Aufsichtsrat)

Fallstricke für den Aufsichtsrat. Die Übernahme von Geldauflagen zu Gunsten des Vorstands – Zugleich Anmerkung zu BGH, 08.07.2014 – II ZR 174/13

Fallstricke für den Aufsichtsrat

Konsequenzen des Neubürger-Urteils für Aufsichtsräte

Corporate Governance und Aufsichtsrat, ein festes Begriffspaar?

Gesellschaftsrechtliche Compliance

Siepelt/Thömmes/Wallau, Studie Aufsichtsräte und Beiräte im Mittelstand, Köln 2014

Haftung für fehlerhafte Vergütungsentscheidungen

Stellungnahme zu vorgeschlagenen Kodexänderungen vom 05.02.2013

Fairness Opinion: Was ist „fair“?

Corporate Governance Kodex. Orientierung oder Damoklesschwert für den Aufsichtsrat in der HV?

Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Kodexänderungen vom 17.01.2012

Arbeitskreis Deutscher Aufsichtsräte: Corporate-Governance-Kodex praxisorientiert angereichert

Krise und verantwortliches Handeln

(Berater-)Verträge mit Aufsichtsräten im Lichte der neuesten Rechtsprechung, zugleich Anmerkung zu OLG Frankfurt, 15.02.2011 – 5 U 30/10

Ein neues Selbstverständnis im Aufsichtsrat – gemeinsam für Kompetenz

Vergütung von Aufsichtsräten

Going Public

Anmerkung zu LG Düsseldorf, 20.10.2005 – 32 O 113/05 – Kein „kaltes Delisting“ durch Verschmelzung einer börsennotierten AG auf nicht börsennotierte Gesellschaft trotz anschließender Ausgliederung

Aktionär und Teilnahmerechte – Wie vermeide ich Anfechtungsrisiken?

Das Rederecht des Aktionärs und dessen Beschränkung

Das Rederecht des Aktionärs in der Hauptversammlung, Frankfurt am Main, 1992