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In eigener Sache: Review – LLR im Einsatz gegen Produktpiraterie auf der LIGHT + BUILDING 2024  

Produktpiraterie stellt ein erhebliches Problem für Unternehmen dar, insbesondere auf Messen. Dort werden gefälschte Produkte regelmäßig erstmals präsentiert und LLR setzte für seine Mandanten auf der LIGHT + BUILDING 2024 – der Weltleitmesse für Licht und Gebäudetechnik – erfolgreich Schutzrechte durch. Ein besonderer Dank gilt dem Hauptzollamt Darmstadt, welches auch in diesem Jahr Kontrollen vornahm, rechtsverletzende Produkte beschlagnahmte und Schutzrechtsinhaber hervorragend bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützte. LLR verfolgte diese Verletzungen sowohl strafrechtlich durch entsprechende Strafanträge als auch zivilrechtlich im Wege der einstweiligen Verfügung. 

Erneut stellte sich heraus, dass ein effektives Vorgehen gegen Produktpiraterie auf Messen gut vorbereitet sein will und sich der folgende Ablauf bewährt hat: 

  1. Vorbereitung vor der Messe:
    • Schutz des geistigen Eigentums: Unternehmen sollten ihre Marken, Patente und Designs im Vorfeld anmelden und schützen lassen. Dies schafft eine rechtliche Grundlage für das Vorgehen gegen Fälschungen.
    • Aufklärung der Mitarbeiter: Schulungen des eigenen Personals zur Identifikation von Fälschungen und Vorbereitung eines Inkognito-Messerundgangs. 
    • Zusammenarbeit mit Messeveranstaltern: Klare Absprachen mit den Messeveranstaltern über Maßnahmen gegen Produktpiraterie und die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten. 
    • Abstimmung mit Zoll & Polizei: Ankündigung geplanter Maßnahmen und Anmeldung zum Messerundgang des Zolls.  
  2. Identifikation von Verletzungen auf der Messe:
  3. Kontrollen durch Mitarbeiter: Teams sollten die Messe aktiv überwachen, verdächtige Stände und Produkte identifizieren, unter einer Legende Beweise sichern und Schutzrechtsverletzungen dokumentieren. 
  4. Rechtliche Schritte auf der Messe:
  5. Rechtliche Beratung vor Ort: Eigene Rechtsanwälte analysieren die Meldungen der Mitarbeiter und stimmen vor Ort die erforderlichen Maßnahmen ab, insbesondere die Einleitung von Beschlagnahmeaktionen mit Hilfe der Polizei oder des Zolls. 
  6. Nachbereitung der Messe: Stellung von Strafanträgen, Ausfertigung von Abmahnungen und Beantragung von einstweiligen Verfügungen, insbesondere zur Erlangung von Informationen über die Lieferkette. Aufklärung und ggf. Verfolgung von Zweifelsfällen, ggf. Ausfertigung von Berechtigungsanfragen. 

Gerne unterstützen wir bei Planung und Durchführung von Messeeinsätzen, einschließlich der Koordination mit Polizei und Zoll zur Beschlagnahme von Piraterieprodukten, der Stellung von Strafanträgen und der zivilgerichtlichen Verfolgung im Verfügungswege. 

Autoren

Fachanwalt für gewerblichen RechtsschutzFachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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