LLR. berät erfolgreich bei der Umwandlung der HanseMerkur Holding AG in eine SE

LLR. Rechtsanwälte hat das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) der HanseMerkur Holding AG erfolgreich bei der Umwandlung des Unternehmens von der Aktiengesellschaft (AG) in die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (SE; Societas Europaea) beraten. Die HanseMerkur Holding ist die operative Führungsgesellschaft der HanseMerkur-Versicherungsgruppe. Sie hält im Wesentlichen unmittelbare Beteiligungen an marktführenden Versicherungsgesellschaften und übernimmt die strategische Steuerung der Gruppe.

Das BVG ist das zentrale Gremium im Rahmen des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens bei der Umwandlung in eine SE. Es wird von den von der Umwandlung „betroffenen“ Arbeitnehmern gebildet, um mit der Unternehmensleitung verbindlich über die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer zu verhandeln, etwa über die Zusammensetzung eines SE-Betriebsrats, Mitbestimmungsrechte im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung. Die Sitzverteilung im BVG richtet sich nach den Arbeitnehmerzahlen in den betroffenen Mitgliedstaaten, besondere Quoten sichern die Repräsentanz von Gewerkschaften und leitenden Angestellten.

LLR. begleitete das BVG bei der strategischen Vorbereitung und den Verhandlungen mit der Unternehmensleitung sowie stellte die umfassende rechtliche Beratung an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Arbeitsrecht sicher. Im Ergebnis konnte im Mai 2025 erfolgreich eine Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Beraten wurde das Besondere Verhandlungsgremium der HanseMerkur Holding insb. vom den Teams Gesellschaftsrecht und Compliance sowie Arbeitsrecht bei LLR. Rechtsanwälte. Federführend beriet das BVG LLR. Partner Dr. Lasse Pütz (Partner und Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht), wobei er von Prof. Dr. Stefan Siepelt (Partner und Rechtsanwalt für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht), Christoph Legerlotz (Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Dr. Andreas Langen (Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) unterstützt wurde. Die Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Arbeitsrecht, insbesondere im Kontext von Umstrukturierungen, gehört zu den besonderen Kompetenzen von LLR. Rechtsanwälten.

Dr. Lasse Pütz und Prof. Dr. Stefan Siepelt verfügen über umfassende Erfahrung bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE). Diese Expertise wird ergänzt durch vertiefte Kenntnisse im Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung, die neben fundiertem juristischem Know-how auch ausgeprägte praktische Erfahrung umfasst. Bei ihrer Beratung konnte das Team von LLR auf seine Erfahrungen im versicherungsrechtlichen Kontext zurückgreifen.

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