Christoph Legerlotz

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christoph Legerlotz studierte nach einer Banklehre bei der Commerzbank AG Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Bonn. Nach seinem Studium war er vor und während des Referendariats mehrere Jahre in Bonn am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und das Recht der sozialen Sicherheit von Prof. Dr. von Maydell beschäftigt.

Seit 1992 ist Christoph Legerlotz als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bevor er 2006 Gründungspartner von LLR wurde, war er zunächst 2 Jahre in der heute größten wirtschaftsberatenden deutschen Sozietät in Düsseldorf tätig, bevor er in eine weitere größere wirtschaftsberatende Kanzlei in Köln eintrat, in der er zuletzt 8 Jahre als Partner tätig war.

Christoph Legerlotz vertritt Unternehmen, Körperschaften, Organmitglieder und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die rechtliche Begleitung von Unternehmen bei Verhandlungen mit Gewerkschaften oder Betriebsräten als auch das Führen von Prozessen gegen oder für Arbeitnehmer. Zu seinen Mandanten gehören große bundesweit tätige Warenhausunternehmen, aber auch Krankenhäuser, Industriebetriebe, Versicherungsunternehmen und Dienstleistungsgesellschaften.

Christoph Legerlotz referiert regelmäßig zu allen Bereichen des Arbeitsrechts. Darüber hinaus ist er durch zahlreiche Veröffentlichungen in diesen Bereichen u.a. als ständiger Autor in der Zeitschrift „Der Arbeitsrechtsberater“ ausgewiesen. Er ist Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Fresenius für Wirtschaft und Medien und seit fast 20 Jahren als Prüfer Mitglied des Justizprüfungsamtes beim OLG Köln.

Christoph Legerlotz ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, dem Arbeitsgerichtsverband, der European Employment Lawyers Association (EELA) sowie im KAV.

Wenn Christoph Legerlotz nicht arbeitet, treibt er als Vater zweier schon erwachsener Kinder gerne Sport (Golf, Tennis, Snowboard) oder reist mit seiner Frau.

Publikationen

Einsatz freier Mitarbeiter bei Softwareprojekten

"Die rechtmäßige Verweigerung von Arbeitsleitstungen durch den Arbeitnehmer"

"Einsatz freier Mitarbeiter bei Softwareprojekten"

Die außerordentliche Neuwahl des Betriebsrats nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG

"Betriebsratsschulungen im öffentlichen Sektor"

"Kein Betriebsrat mehr nach einem Teilbetriebsübergang" (S. 186-188)

AGG-Kommentierung (3. Auflage)

Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Arbeitsrecht

"Das Befreiungsrecht der Syndikusanwälte – ein Update" (S. 178-181)

"Die neuen Branchenzuschläge in der Zeitarbeit" (S. 21 ff.)

"Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung" (S. 317-320)

"Die Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten – arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit den BSG-Urteilen vom 03.04.2014" (S. 209 ff.)

"Die 1. VO zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung – Mehr als die Aufhebung des Paternoster-Verbots"

"Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Arbeitsrecht"

Die neuen Branchenzuschläge in der Zeitarbeit

"Nachkarten" erlaubt? - Zur Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen (S. 123 ff)

"Social Media in Unternehmen" (15 ff.)

AGG-Kommentierung (3. Auflage)

"Datenübermittlung und –verarbeitung im Konzern" (S. 190 ff.)

"Social Media in Unternehmen" (S. 250 ff. )

"Arbeitsunfälle bei betrieblich organisierter Freizeit" (S. 350 ff.)

"Haftung für Mindestlohn bei Beauftragung von Subunternehmern" (S. 29-32)

"Deutschkenntnisse als Anforderung an einen Arbeitsplatz" (S. 153-156)

"Befangenheit des Vorsitzenden einer Einigungsstelle" (S. 253-255)

"Tarifrecht und Arbeitskampfrecht" (seit der 3. Auflage)

Handbuch zum Kündigungsrecht (Mitautor und Herausgeber 1. Auflage)

Arbeitsrechtliche Formularsammlung, Luchterhand

"Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb – ein Mitbestimmungsrecht im Wandel"

Die unwirksame Einigung mit dem Betriebsrat über die Einigungsstelle, Arbeitsrechtsberater 2004, 121 ff.

"Das ungewollte Arbeitsverhältnis" (S. 92-94)

"Schadensersatz wegen Schlechtleistung bei gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung" (S. 377-379)

"Abschaffung der Zeiterfassung – Einführung von Vertrauensarbeitszeit auch gegen den Willen des Betriebsrates?"

"Kündigungsschutz in Kleinbetrieben"

"Kündigung vor Dienstantritt"

"Abmahnung und Rügen"

"Bereitschaftszeiten auf dem Prüfstand des EuGH"

"Mitarbeiterbeteiligung durch Aktienoptionen"

"Verpflichtung zur Unterlassung von Wettbewerb während der Dauer und nach Beendigung des Dienstverhältnisses"

"Arbeitsrechtliche Grundlagen bei betrieblichen Arbeitnehmerbeteiligungen durch Aktienoptionen und Belegschaftsaktien"

"Betriebsratswahl – Typische Fehlerquellen und ihre Vermeidung"

"Mutterschutz und Einigungsvertrag"

Beiträge

Arbeitsrecht und Corona-Pandemie - „Es gibt auch eine Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers“

Corona und die Digitalisierung der Betriebsratsarbeit

Kontakt

T +49 221 55400-110
F +49 221 55400-191
christoph.legerlotz@llr.de

Kanzleianschrift:
Mevissenstraße 15
D-50668 Köln

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