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Steuerrecht

Seitdem der Staat das Steuerrecht als allumfassendes Lenkungsinstrument entdeckt hat, durchziehen steuerliche Gestaltungen alle Lebens- und Rechtsbereiche. Die gestalterischen Interessen und Anforderungen mit den fiskalischen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen, versteht LLR als Herausforderung. Dazu gehört es, Unternehmer und Unternehmen zu beraten, bei der Umsetzung von Gestaltungsvarianten zu unterstützen und diese auch schon im Ansatz unter steuerlichen Aspekten praktikabel aufzusetzen und auszugestalten.

 

Angesichts der Komplexität des Steuerrechts kann kaum noch eine Unternehmensveränderung oder Immobilientransaktion ohne begleitende steuerrechtliche Prüfung strukturiert werden. Aber auch wenn sich ein Unternehmen oder dessen wirtschaftliches Handeln nicht ändert, das Steuerrecht wandelt sich ständig und erzwingt kontinuierliche Prüfung, ob rechtlicher Handlungsbedarf entsteht.

Darüber hinaus berät LLR auch in der Abwehr von unberechtigten Steuerforderungen in Einspruchs- und gerichtlichen Verfahren vor allen Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof.

 

Mit unserer ganzheitlichen Herangehensweise und der weitreichenden Expertise über die verschiedenen Rechtsgebiete hinweg begleiten wir unsere Mandantschaft in allen Fragen des Steuerrechts und haben dabei stets die individuellen Anforderungen im Blick.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Als hoch spezialisierte Anwälte einer unabhängigen Partnerschaft können wir gewährleisten, dass jedes Mandat federführend von dem Partner mit der besten fachlichen Qualifikation betreut wird. Die Vielfalt der individuellen Kompetenzen und die konsequente Spezialisierung macht die Breite und Qualität der juristischen Beratung in einer so kompakten Wirtschaftskanzlei überhaupt erst möglich. Die Heterogenität der Leistungsträger ist ein Erfolgsrezept unserer Kanzlei.