Haftungsverschärfung von Vorständen wirklich sinnvoll?

Am 2. März 2020 fand eine Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes – Persönliche Vorstandshaftung mit Managergehältern bei pflichtwidrigem Fehlverhalten – statt. Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen eine Abänderung des § 148 AktG dahingehend, dass das Quorum des Abs. 1 S. 1 AktG herabgesetzt, die Wörter „Unredlichkeit oder grobe“ in Abs. 1 S. 2 Nr. 3 gestrichen und eine „Fangprämie“ eingeführt werden. Insgesamt zielt der Vorschlag auf eine Verschärfung der Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten ab. Dr. Lasse Pütz war als Sachverständiger bei der Anhörung dabei und hat sich gegen eine Anpassung des § 148 ausgesprochen. Zum Beitrag

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