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Grundgesetz gegen Migrantenquote

Den Plänen der Berliner Senatorin für Arbeit, Integration und Soziales, eine Migrantenquote für Einstellungen in den öffentlichen Dienst von Berlin einzuführen, steht gegenwärtig Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz entgegen. Näheres dazu auf Legal Tribune Online vom 27. Januar 2021.  

Autor:
Dr. Sebastian Roßner, M.A.

Autor

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht