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Prof. Klaus Gennen

Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht & betrieblicher Datenschutzbeauftragter (GDDcert.)

ZUR PERSON

Klaus Gennen studierte Rechtswissenschaften an der Universität Köln. Nach dem Studium war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsinstitut für Sozialrecht von Prof. Dr. Peter Hanau tätig und befasste sich mit arbeitsrechtlichen Themen.

 

Seit 1993 ist Klaus Gennen als Rechtsanwalt zugelassen. Bevor er 2006 mit Gründung von LLR dort Partner wurde, war er rund 12 Jahre in einer wirtschaftsberatenden Sozietät mit Hauptsitz in Köln anwaltlich tätig, seit 2000 als Partner. Seit 1997 ist Klaus Gennen Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit der Einführung der Fachanwaltsbezeichnung 2006 Fachanwalt für IT-Recht. Ab 1997 hielt Klaus Gennen Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen wie HHU Düsseldorf und Universität Siegen. Seit 2007 arbeitet er als Lehrbeauftragter an der TH Köln, seit 2011 in Teilzeit als ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht, insbesondere für Informationstechnologierecht mit IT-Vertragsrecht und Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs.

 

Seine Schwerpunkte sind Digitalisierung/Informationstechnologie, technischer gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht mit Bezug zur Digitalisierung und Datenschutzrecht – letzteres auch als einer der Geschäftsführer der Datenschutzgesellschaft LLR DSC GmbH. Im Bereich Digitalisierung/IT liegt sein Fokus auf IT-Projekten und IT-Betrieb, Outsourcing (insbesondere im Finanzdienstleistungssektor), XaaS/Cloud Computing/RZ, IoT/Industrie 4.0, Künstlicher Intelligenz, IT-Vergabe/EVB-IT, IT-Security, KRITIS/NIS, IT-Compliance, Open Source, SAM/SLM sowie Entwicklung, Vertrieb und Pflege von Software, auch in Kooperationen. Im technischen gewerblichen Rechtsschutz arbeitet Klaus Gennen im Arbeitnehmererfinderrecht sowie im Vertragsrecht (Lizenz-, Forschungs- und Entwicklungsverträge). Zudem ist er im Arbeitsrecht an der Schnittstelle zur Digitalisierung – einschließlich kollektivem Arbeitsrecht – tätig und konzentriert sich auf schöpferische Leistungen im Arbeitsverhältnis.

 

Bereits in der Referendarzeit war Klaus Gennen als Referent tätig. So spricht er regelmäßig auf Veranstaltungen mit Branchenrelevanz und referiert insbesondere bei Seminaren zu Softwareurheberrecht, Vertragsgestaltung, IT-Projektsteuerung und Datenschutz. Auch für Inhouse-Seminare steht er zur Verfügung. Klaus Gennen veröffentlicht seit 1989 kontinuierlich Beiträge in Fachzeitschriften und beteiligt sich an Fachpublikationen.

 

Wenn Klaus Gennen nicht arbeitet, verbringt er Zeit mit der stetig wachsenden Großfamilie, widmet sich der Fotografie, dem Radfahren oder dem Rudern und Städtereisen.

 

MITGLIEDSCHAFTEN

ERWÄHNUNGEN & AUSZEICHNUNGEN

Zusatzprogrammierung zu Standard-SW einschl. Konzeptionierung (AG-Seite)

Überarbeitung Kapitel „Softwareurheberrecht“ (Kap. 27)

Mitbestimmungsrechte bei Assessment-Centern – Beteiligungsrechte des Betriebsrats und des Sprecherausschusses

Leasing von SW aus AG-Sicht

Social Networks und der Datenschutz

„Application Service Providing/SaaS“

§ 14 Rechte am Arbeitsergebnis

Auswirkungen hybrider Projektvorgehensmethoden auf den Softwareerstellungsvertrag

Ausgewählte Datenschutzfragen bei Precision Agriculture

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Know-how u. Geschäftsgeheimnissen (Teil 2)

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Know-how u. Geschäftsgeheimnis-sen (Teil 1)

Ausstiegsszenarien bei öffentlich geförderten FuE-Projekten

Ausgewählte Rahmenbedingungen der staatlichen Förderung von FuE-Vorhaben unter EU- und deutschem Förderrecht

Vertragsgestaltung bei Connected Car-Lösungen

Kapitel „IT-Projektleasing“

Kommentierung §§ 12, 17 ArbEG

Know-how-Schutz im Arbeitsverhältnis

Kommentierung zu § 32 LMG – Redaktionell Beschäftigte

Rechte an Arbeitsergebnissen in Forschungs- und Entwicklungsverträgen

Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen vom 21.3.2014

Die Regelung der Erfindervergütung nach § 12 ArbEG

Datenschutz in Zeiten von BYOD & CAFM

Erstellung von Software im Arbeitsverhältnis und zur Geheimhaltung im Arbeitsverhältnis

§ 14 Rechte am Arbeitsergebnis

„Einkauf von Web-Content“

Anforderungen an nicht schriftliche Erfindungsmeldungen nach § 5 ArbEG a.F

Phänomene am Übergang vom Projekt zum Betrieb – vertragliche Gestaltung des sukzessiven Übergangs von der Projekt- in die Betriebsphase

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unter verändertem Kartellrecht

Auswirkungen der Reform des Arbeitnehmererfinderrechts

Social Networks und der Datenschutz – Datenschutzrelevante Funktionalitäten und deren Vereinbarkeit mit deutschem Recht

Ausgewählte Vergütungsfälle im ArbEG bei fehlender Schutzrechtsanmeldung

Management von Arbeitnehmererfindungen

Vertragsgestaltung bei Gemeinschaftserfindungen

Praktischer Einsatz digitaler Signaturen in Deutschland

Grundsätze zu Patentlizenz-, Know-how und FuE-Verträgen im AGB-Recht

Hardware und Software im Betrieblichen Vorschlagswesen (§ 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG)

„Auseinandersetzung“ der Miturhebergemeinschaft

§ 14 Rechte am Arbeitsergebnis

„Subunternehmerverträge“

Neue Anforderungen für das Outsourcing im Finanzdienstleistungssektor – Die Neuregelung des § 25a Abs. 2 KWG und das Rundschreiben 5/2007 der BaFin vom 30.10.2007

Rezension von Westermann, Handbuch Know-how-Schutz

Tagungsbericht DGRI Herbsttagung 2007

Die Software-Entwicklergemeinschaft

„Personalaspekte“, Arbeitsrechtliche Auswirkungen des IT-Outsourcings

Lizenzverwaltungssoftware und Überwachung von Arbeitnehmern

Rezension von Sehirali, Schutz des Know-how nach türkischem, deut-schem und europäischem Recht

„Personalaspekte“, Arbeitsrechtliche Auswirkungen des IT-Outsourcings

Zum Ausgleichsanspruch zwischen Mitinhabern eines Schutzrechts bei Vorliegen einer Bruchteilsgemeinschaft

Arbeitnehmererfindervergütung bei Softwareerfindungen

Vertragsgestaltung beim Einkauf von Web-Content

Outsourcing und § 613a BGB

Rechte an Arbeitsergebnissen/Arbeitsvertragliche Gestaltung zur Sicherung von Nutzungs- und Verwertungsrechten des Arbeitgebers außerhalb von § 69b UrhG

Softwareerfindungen und Arbeitnehmererfinderrecht – Die wesentlichen Grundlagen zur Behandlung von Arbeitnehmererfindungen

Rechtsweg gegen „freie Mitarbeiter“

Vergütung außerdienstlich geschaffener Computerprogramme

Telefonsex nicht sittenwidrig?

Vorratsmangel bei beworbenen Computergeräten

Stillschweigende Abnahme von Individualsoftware

(Kein) Anspruch auf Domainfreigabe