Exzellenz in der Praxis – und in der Lehre

LLR. vereint juristische Spitzenberatung mit wissenschaftlicher Tiefe. Viele unserer Anwältinnen und Anwälte lehren an Universitäten – und verbinden akademische Exzellenz mit Praxisnähe. So entsteht fundierte, vorausschauende Rechtsberatung.

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In dieser Woche beginnt das Wintersemester 2025/26. Auch in unserer Kanzlei steht der Semesterbeginn in zahlreichen Kalendern. Denn viele unserer Anwältinnen und Anwälte sind nicht nur für unsere Mandanten tätig, sondern auch mit Lehrtätigkeiten an Hochschulen betraut.

LLR. steht für juristische Beratung auf höchstem fachlichem Niveau. Unsere Mandantinnen und Mandanten wissen: Wer sich für LLR. entscheidet, vertraut auf umfassende rechtliche Kompetenz, strategisches Denken und individuelle, belastbare Lösungen. Doch das Qualitätsversprechen von LLR. reicht weit über die anwaltliche Praxis hinaus. Es beginnt bereits dort, wo Wissen entsteht und weitergegeben wird: in der juristischen Lehre.

Viele unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nicht nur gefragte Expertinnen und Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten, sondern zugleich als Dozierende an Hochschulen und Universitäten tätig. Sie lehren an Fakultäten in ganz Deutschland, einige von ihnen in festen Lehraufträgen, andere als Honorarprofessoren. Damit leisten sie nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Ausbildung des juristischen Nachwuchses, sondern sichern auch den stetigen Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis.

Dieser enge Bezug zur Wissenschaft ist für unsere Kanzlei kein Nebenschauplatz, sondern Teil unseres Selbstverständnisses. Denn wir sind überzeugt: Wer Recht nicht nur anwendet, sondern auch lehrt, denkt präziser, handelt reflektierter und bleibt stets am Puls der rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Die Lehrtätigkeiten unser Rechtsanwältinnen und -anwälte bedeuten dabei nicht nur das Weitergeben von Wissen, sondern auch das ständige Hinterfragen, Aktualisieren und Vertiefen unserer eigenen Expertise. Davon profitieren nicht nur unsere Studierenden, sondern vor allem unsere Mandanten.

Die enge Verzahnung von Praxis und Wissenschaft ist ein Qualitätsgarant, das LLR. bewusst pflegt und fördert. In unserer täglichen Arbeit verbinden wir aktuelle Herausforderungen aus der Lehre mit langjähriger Praxiserfahrung. Ein Vorteil, der in der anwaltlichen Beratung spürbar wird: durch rechtlich tragfähige, vorausschauende und innovative Lösungen, die dem neuesten Stand der Rechtswissenschaft entsprechen.

LLR. steht für juristische Exzellenz, nicht nur in der Beratung, sondern auch in der Lehre. Denn wir wissen: Nur wer Wissen teilt, kann Wissen mehren. Wir wünschen allen Studierenden einen guten Start in das neue Semester!

LLR.-Rechtsanwälte und -anwältinnen an Hochschulen

Prof. Dr. Stefan Siepelt

ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Er berät vorwiegend im Kapitalgesellschaftsrecht mit Schwerpunkt Corporate Governance. Seit 2007 ist Prof. Dr. Siepelt Lehrbeauftragter an der Rheinischen Hochschule Köln, seit 2013 Honorarprofessor und Direktor des Instituts für Compliance und Corporate Governance (ICC) an der Rheinischen Hochschule Köln. Seit 2023 lehrt er zusätzlich an der Europa-Universität Viadrina. Er ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift BOARD – Zeitschrift für Aufsichtsräte, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift Comply und Autor zahlreicher Fachbeiträge.


Prof. Klaus Gennen

ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt in den Bereichen IT-Recht/Digitalisierung sowie Arbeitsrecht spezialisiert. Seit 1997 ist er als Lehrbeauftragter an verschiedenen deutschen Hochschulen tätig, bis 2013 auch an der Universität Siegen und der HHU Düsseldorf. Seit 2011 hat er eine ordentliche Professur (Teilzeit) an der Technischen Hochschule Köln (Kölner Forschungsstelle für Medienrecht) mit der Denomination Wirtschaftsrecht, insbesondere IT-Recht mit IT-Vertragsrecht und Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs. Prof. Gennen hält Vorlesungen im Masterstudiengang „Medienrecht und Medienwirtschaft“ sowie im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht in verschiedenen Teilbereichen des Rechts der Digitalisierung und betreut Bachelor- und Masterarbeiten. Zudem ist er, beginnend 1989, in den Bereichen Digitalisierung und Arbeitsrecht Autor zahlreicher Beiträge in juristischen Fachzeitschriften, Monographien und Kommentaren


Dr. Markus Bagh, LL.M.

ist als Fachanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Urheber- und Medienrecht tätig. Seit 2022 lehrt er an der Universität zu Köln mit Schwerpunkten im Medienrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz. An der Philosophischen Fakultät ist er als Lehrbeauftragter im Medienrecht tätig (aktuelle Lehrveranstaltungen). Zudem begleitet er im Rahmen der Juristischen Fakultät Moot Courts im Gewerblichen Rechtsschutz, die am Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht sowie am Lehrstuhl für Medienrecht veranstaltet werden. Darüber hinaus ist Dr. Bagh Autor zahlreicher Fachbeiträge, unter anderem in der „GRUR-Prax – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis“.


Dr. Dennis Groh, LL.M.

ist als Fachanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz tätig, insbesondere im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie im Vertriebsrecht mit den Schwerpunkten Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Direktvertriebsrecht. Er ist viele Jahre als Dozent an verschiedenen Hochschulen tätig gewesen, u.a. an der Hochschulde Düsseldorf und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Seit Oktober 2023 ist er Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln, wo er im Fachbereich Gewerblicher Rechtsschutz einen Moot Court betreut. Er ist Autor zahlreicher Fachbeiträge im gewerblichen Rechtsschutz und im Vertriebsrecht, u.a. in einem der Standardwerke im Vertriebsrecht.


Dr. Lasse Pütz

ist als Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht (u.a. auch an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht) tätig. Seit 2015 lehrt er an Hochschulen mit den Schwerpunkten Corporate Governance, Organhaftung und Compliance. Seine Lehrveranstaltungen sind im Fachbereich Compliance verortet und u. a. in den Masterstudiengang „Compliance & Corporate Security“ an der Rheinischen Hochschule Köln integriert (aktuelle Lehrveranstaltungen). Zwischen 2015 und 2024 war er zudem mit einem Lehrauftrag an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin betraut. Zudem ist er fachlicher Beirat der Zeitschrift „BRuR – Betriebsrat und Recht“.


Sarah Bonanni

ist als Rechtsanwältin in allen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig – von der Entwicklung von Design und Marke bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Schutzrechten. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden insbesondere das Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht, ergänzt durch das Medien- und Urheberrecht. Seit dem Sommersemester 2024 lehrt sie an der Universität zu Köln im Fachbereich Medienrecht und hält dort am Institut für Medienkultur und Theater die Vorlesung „Vertragliche Schuldverhältnisse“.


Vanessa Morozov

ist als Rechtsanwältin in allen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig, insbesondere im Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht. Ergänzend umfasst ihre Tätigkeit das Medien- und Urheberrecht. Seit dem Sommersemester 2024 lehrt sie an der Universität zu Köln im Fachbereich Medienrecht und hält dort am Institut für Medienkultur und Theater die Vorlesung „Vertragliche Schuldverhältnisse“.


Jülide Kaya

ist als Rechtsanwältin im IT-Recht, Datenschutzrecht sowie im Bereich Medien und Digitalisierung tätig. Seit dem Sommersemester 2023 lehrt sie an der Technischen Hochschule Köln im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht. Dort verantwortet sie im Pflichtfachbereich die Lehrveranstaltung „Rechtsfragen der Digitalisierung“. Diese behandelt zentrale technische Grundlagen der Digitalisierung – von Software, Daten und Internet/Cloud-Technologien bis hin zu aktuellen Entwicklungen wie Influencermarketing und Gamingrecht – und ordnet diese in die relevanten Rechtsgebiete wie IT-Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Medienrecht und E-Commerce ein.

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