LLR erzielt Abbruch der Wahl der Delegierten eines Technikbetriebs im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertreterwahl in den Aufsichtsrat der Lufthansa AG

LLR hat am 1. Februar vor dem Landesarbeitsgericht Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt, dass an einem großen Frankfurter Standort einer Lufthansa-Tochtergesellschaft die Wahl der Delegierten nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) für die Aufsichtsratswahl der Lufthansa AG abgebrochen werden muss (5 TaBVGa 1/23).

In der Vorinstanz vertrat die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Köln die Auffassung, ein Abbruch der Aufsichtsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren komme, ähnlich wie bei der Betriebsratswahl, nur bei offenkundiger Nichtigkeit der Wahl in Betracht. Das LAG hingegen erkennt die Tatsache, dass die Wahl anfechtbar sei, als ausreichenden Grund an.

Seitens LLR haben Dr. Lasse Pütz, Dr. Daniel Stille und Thomas Lubig das Verfahren begleitet.