Investoren und Bauherren
Von entscheidender Bedeutung für Investoren und Bauherren ist die Einhaltung von Kosten, Terminen und Qualitäten regelmäßig sicherzustellen. Wir erbringen die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Beratungs- und Betreuungsleistungen: Eine auf die Erfordernisse des konkreten Projekts abgestimmte juristische Projektsteuerung, die Beschaffung des Baurechts sowie die Erstellung von Verträgen, welche die Rechtsbeziehungen zu allen Projektbeteiligten rechtssicher und “flächendeckend” regeln.
Bauwirtschaft
Die in die Errichtung eines Bauvorhabens involvierten Unternehmen sehen sich zunehmend komplexer werdenden Vertragsstrukturen ausgesetzt. Dies gilt nicht nur für die großen GU sondern auch für alle mittelständischen Unternehmen. Wir beraten und vertreten Bauunternehmen aller Größenordnungen im Zusammenhang mit allen vertragsrechtlichen Fragestellungen – vom einfachen EP-Vertrag bis hin zu großvolumigen GU-, GÜ- und GMP-Verträgen. Daneben beraten wir im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe zu allen vergaberechtlichen Fragen. Unser Leistungsspektrum umfasst den gesamten Bereich der baubegleitenden Beratung einschließlich der Durchsetzung von Nachträgen (Claim Management).
Architekten, Ingenieure, Bausteuerer
Zu unseren Mandanten gehören Generalplaner, Architekten, Tragwerksplaner, Fachingenieure und Projektsteuerer. Diese vertreten wir bei der Gestaltung und der Verhandlung von Planungs-, Projektsteuerungs- und Beratungsverträgen ebenso wie bei der Durchsetzung von Vergütungs- und Nachtragsforderungen sowie der Abwicklung von Haftungs- und Gewährleistungsfällen.
Verkäufer und Käufer
Sowohl beim An- und Verkauf einzelner Immobilien wie von Immobilienportfolios ergeben sich weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungserfordernisse. Diesem Umstand tragen wir mit einem umfassenden Beratungsangebot Rechnung. Bereits im Vorfeld einer Transaktion führen wir zur Ermittlung der rechtlichen Risiken aber auch etwaiger Entwicklungsmöglichkeiten der Immobilie eine rechtliche Due Diligence durch. Darüber hinaus erarbeiten wir alle für eine Transaktion erforderlichen Verträge – Kaufverträge, Sale-and-Leaseback-Verträge, Gesellschaftsverträge sowie die Verträge für die in den Veräußerungsvorgang eingebundenen Makler und Berater etc.
Vermieter und Mieter
Bestandteil der Wertschöpfungskette eines Immobilienprojektes ist oft auch die Vermietung der Immobilie. Die rechtssichere und rechtlich optimierte Gestaltung von Mietverträgen ist für den Vermieter insbesondere dann von Bedeutung, wenn er die Immobilie veräußern will. Etwaige Schwächen des Mietvertrages würden allzu schnell in einer vom potentiellen Käufer durchgeführten Due Diligence aufgedeckt. Neben der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen beraten wir zu allen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung einer Immobilie anfallenden Rechtsfragen und erstellen die insoweit erforderlichen Verträge, wie z.B. Verträge zum Property- und Facility-Management.