Real Estate

“Stein auf Stein, Stein auf Stein, das Häuschen wird bald fertig sein…” – so einfach, wie es in diesem Kinderreim klingt, gestaltet sich die Realisierung von Immobilienprojekten im Regelfalle nicht. Vielmehr handelt es sich um einen oftmals komplexen Vorgang mit mannigfaltigen rechtlichen Implikationen: Von der Wahl des – auch unter steuerlichen Gesichtspunkten – richtigen Konzepts, über die Beschaffung des Baurechts, die Beauftragung der Planer und der ausführenden Firmen bis hin zum Verkauf oder zur Vermietung gibt es in rechtlicher Hinsicht regelmäßig Gestaltungs- und Optimierungsspielräume aber auch Steuerungsbedarf.

Dies gilt nicht nur für Investoren und Bauherren, sondern auch für alle anderen in Planung, Baugeschehen, Vermarktung und Nutzung der Immobilie eingebundenen Beteiligten. Allen Parteien können wir jeweils speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene anwaltliche Dienstleistungen anbieten. Wir haben langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Vertragskonzepten, der umfassenden juristischen Begleitung von Projekten aller Größenordnungen, der Streitschlichtung und Mediation sowie der gerichtlichen Vertretung rund um die Immobilie und das Bauen.

Investoren und Bauherren

Von entscheidender Bedeutung für Investoren und Bauherren ist die Einhaltung von Kosten, Terminen und Qualitäten regelmäßig sicherzustellen. Wir erbringen die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Beratungs- und Betreuungsleistungen: Eine auf die Erfordernisse des konkreten Projekts abgestimmte juristische Projektsteuerung, die Beschaffung des Baurechts sowie die Erstellung von Verträgen, welche die Rechtsbeziehungen zu allen Projektbeteiligten rechtssicher und “flächendeckend” regeln.

Bauwirtschaft

Die in die Errichtung eines Bauvorhabens involvierten Unternehmen sehen sich zunehmend komplexer werdenden Vertragsstrukturen ausgesetzt. Dies gilt nicht nur für die großen GU sondern auch für alle mittelständischen Unternehmen. Wir beraten und vertreten Bauunternehmen aller Größenordnungen im Zusammenhang mit allen vertragsrechtlichen Fragestellungen – vom einfachen EP-Vertrag bis hin zu großvolumigen GU-, GÜ- und GMP-Verträgen. Daneben beraten wir im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe zu allen vergaberechtlichen Fragen. Unser Leistungsspektrum umfasst den gesamten Bereich der baubegleitenden Beratung einschließlich der Durchsetzung von Nachträgen (Claim Management).

Architekten, Ingenieure, Bausteuerer

Zu unseren Mandanten gehören Generalplaner, Architekten, Tragwerksplaner, Fachingenieure und Projektsteuerer. Diese vertreten wir bei der Gestaltung und der Verhandlung von Planungs-, Projektsteuerungs- und Beratungsverträgen ebenso wie bei der Durchsetzung von Vergütungs- und Nachtragsforderungen sowie der Abwicklung von Haftungs- und Gewährleistungsfällen.

Verkäufer und Käufer

Sowohl beim An- und Verkauf einzelner Immobilien wie von Immobilienportfolios ergeben sich weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungserfordernisse. Diesem Umstand tragen wir mit einem umfassenden Beratungsangebot Rechnung. Bereits im Vorfeld einer Transaktion führen wir zur Ermittlung der rechtlichen Risiken aber auch etwaiger Entwicklungsmöglichkeiten der Immobilie eine rechtliche Due Diligence durch. Darüber hinaus erarbeiten wir alle für eine Transaktion erforderlichen Verträge – Kaufverträge, Sale-and-Leaseback-Verträge, Gesellschaftsverträge sowie die Verträge für die in den Veräußerungsvorgang eingebundenen Makler und Berater etc.

Vermieter und Mieter

Bestandteil der Wertschöpfungskette eines Immobilienprojektes ist oft auch die Vermietung der Immobilie. Die rechtssichere und rechtlich optimierte Gestaltung von Mietverträgen ist für den Vermieter insbesondere dann von Bedeutung, wenn er die Immobilie veräußern will. Etwaige Schwächen des Mietvertrages würden allzu schnell in einer vom potentiellen Käufer durchgeführten Due Diligence aufgedeckt. Neben der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen beraten wir zu allen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung einer Immobilie anfallenden Rechtsfragen und erstellen die insoweit erforderlichen Verträge, wie z.B. Verträge zum Property- und Facility-Management.

Übersicht Immobilien- und Baurecht:

  • baubegleitende Beratung
  • juristische Projektsteuerung
  • Beschaffung des Baurechts (Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren; Entwicklung von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie städtebaulichen Verträgen)
  • Rechtliche Betreuung von Immobilientransaktionen
  • Bauverträge (insbesondere GU-, GÜ- und GMP-Verträge)
  • Verträge für Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerer
  • vergaberechtliche Beratung
  • Miet- und Pachtverträge

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