Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht weichen die Interessen der Arbeitnehmer, der Betriebsräte und Gewerkschaften häufig und naturgemäß von denen der Arbeitgeber ab. In diesem Spannungsfeld erarbeitet LLR praxisnahe, mandantenorientierte Lösungen.

Wir vertreten überwiegend Arbeitgeber, sind aber seit jeher auch gesuchte Ansprechpartner für Führungskräfte, sonstige Arbeitnehmer und nicht zuletzt Profisportler. Ein kleinerer Teil unserer Praxisgruppe ist auch für Betriebsräte tätig.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt neben der ständigen Begleitung der täglichen betrieblichen Personalarbeit inklusive der Veränderung betrieblicher Strukturen und Abläufe auch in der Beratung und Begleitung der Restrukturierung von Unternehmen. Diese umfasst sämtliche Fragen bei Betriebsänderungen einschließlich Personalanpassungen, Outsourcing und Änderung von Arbeitsbedingungen.

Neben der Beratung einschließlich der vertraglichen Ausgestaltungen gehören die Verhandlungen mit Betriebsräten, Gewerkschaften, Arbeitnehmern und deren Vertretern ebenso zu unserer täglichen Praxis wie die ggf. erforderliche Durchführung von Einigungsstellenverfahren und Rechtsstreitigkeiten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Rechtsanwälten, Ärzten, Apothekern etc. bei ihrer Stellung im Unternehmen und der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber begleiten wir auch bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung. Die Beachtung der Besonderheiten bei den Angehörigen verkammerter Berufe gehört ebenfalls zu unserem Spezialwissen.

Daneben verfügen wir über besondere Erfahrungen bei der Gestaltung von Arbeitszeitsystemen, im Gesundheitsschutz sowie im Datenschutzrecht.

An der Schnittstelle zum IP/IT-Recht schützen wir zudem die Ansprüche der Unternehmen, insbesondere auch im Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechts.

Als erfahrene Wirtschaftsanwälte bieten wir in allen Bereichen des Arbeitsrechts umsetzbare Lösungen an und setzen diese durch, ggf. auch im Team und fachbereichsübergreifend mit unseren Kollegen.

Soweit gewünscht, schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter auch in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir kommen gerne zu Ihnen, verfügen aber selbst auch über moderne Schulungsräumlichkeiten.

Wir arbeiten für
• Versicherungen
• Handelsunternehmen
• Dienstleistungsunternehmen
• Krankenhäuser und andere karitative Einrichtungen
• Einzelhändler
• Produktionsunternehmen aller Branchen
• Öffentlich rechtliche Körperschaften
• Rundfunkunternehmen
• Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer
• Verbände, Vereine und Profisportler
• Investoren

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
Arbeitsvertragsrecht
• Erstellung und Optimierung von Arbeits-, Dienst- oder Werkverträgen
• Begleitung der täglichen Personalarbeit
• Personelle Einzelmaßnahmen
• Sicherung von Arbeitsergebnissen (Arbeitnehmererfindungsrecht)
• Datenschutzrechtliche Fragestellungen
• Sozialversicherungsrechtliche Beratung auch bei Scheinselbständigkeit oder (unerlaubter) Arbeitnehmerüberlassung
• Erstellen von Vergütungssystemen
• Optimierung von Arbeitszeitsystemen
• Gerichtliche Auseinandersetzungen von der Abmahnung bis zur Kündigung
• Zustimmungsverfahren vor der Bezirksregierung und/oder Integrationsamt

Betriebsverfassungsrecht und Mitarbeitervertretungsrecht
• Erstellung von Betriebsvereinbarungen
• Begutachtung mitbestimmungsrechtlicher Fragestellungen
• Betriebsänderungen einschließlich Betriebsschließungen und Betriebsverlagerungen
• Betriebsübergang
• Restrukturierungsberatung
• Verhandlungen mit Betriebsräten zu allen Aspekten des BetrVG einschließlich Interessenausgleich und Sozialplan
• Einigungsstellenverfahren

Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht
• Begleitung/Führen von Tarifvertragsverhandlungen
• Beratung bei Streik und Aussperrung

Kirchliches Arbeitsrecht

Befreiungs- und Berufsrecht der Angehörigen der verkammerten freien Berufe
• Vertretungen gegen den Deutschen Rentenversicherung Bund
• Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Fragen, auch gegen Berufskammern

Sportarbeitsrecht
Handelsvertreterrecht
Mitbestimmungsrecht nach dem DrittelBG oder dem MitbestG
Recht der Arbeitnehmerüberlassung
Recht der GmbH-Geschäftsführer und sonstiger Organmitglieder
SoKa-Bau-Verfahren

Ansprechpartner

 

Aktuelles