Immobilienrecht

„Stein auf Stein, Stein auf Stein, das Häuschen wird bald fertig sein…“ – so einfach, wie es in diesem Kinderreim klingt, gestaltet sich die Realisierung von Immobilienprojekten im Regelfalle nicht. Vielmehr handelt es sich dabei um einen oftmals sehr komplexen Vorgang mit mannigfaltigen rechtlichen Implikationen: Von der Wahl des – auch unter steuerlichen Gesichtspunkten – richtigen Konzepts über die Beschaffung des Baurechts, die Beauftragung der Planer und der ausführenden Firmen bis hin zum Verkauf oder zur Vermietung gibt es in rechtlicher Hinsicht regelmäßig Gestaltungs- und Optimierungsspielräume aber auch Steuerungsbedarf. Dies gilt nicht nur für Investoren und Bauherren, sondern auch für alle anderen in Planung, Baugeschehen, Vermarktung und Nutzung der Immobilie eingebundenen Beteiligten, denen wir jeweils speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene anwaltliche Dienstleistungen bieten. Wir haben langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Vertragskonzepten, der umfassenden juristischen Begleitung von Projekten aller Größenordnungen, der Streitschlichtung und Mediation sowie der gerichtlichen Vertretung rund um die Immobilie und das Bauen.

Wir beraten:
• Verkäufer und Käufer bei Transaktionen
• Investoren und Bauherren bei der Projektentwicklung
• Bauwirtschaft bei der Projektrealisierung
• Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer
• Vermieter und Mieter

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
• Immobilientransaktionen
• Juristische Projektsteuerung und baubegleitende Rechtsberatung – wie Vertragsgestaltung und Claim Management – bei der Entwicklung und Realisierung von Immobilienprojekten
• Beschaffung des Baurechts (Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren; Entwicklung von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie städtebaulichen Verträgen)
• Vergaberecht
• Beratung von und Vertragsgestaltung für Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsgesellschaften
• Gewerbliches Miet- und Pachtrecht

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