Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Stetig wandelnde Märkte, fortschreitende Internationalisierung und zunehmende Regelungsdichte von nationalen wie internationalen
Vorschriften stellen Unternehmen vor stetig steigende Herausforderungen. LLR unterstützt Unternehmen und Unternehmer umfassend in allen Fragen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Eine zielgerichtete und maßgeschneiderte Lösung, die sich an den individuellen Wünschen und Gegebenheiten des Mandanten orientiert, ist für LLR von höchster Priorität. Hierfür steht Ihnen ein Team von erfahrenen Anwälten zur Verfügung, die selbst auch Organtätigkeiten in Unternehmen wahrnehmen und/oder als Unternehmensjuristen tätig waren.

LLR berät bei der Gestaltung und Strukturierung von Unternehmen und M&A-Transaktionen. Das Beratungsspektrum reicht von der Unternehmensgründung und der laufenden Beratung bis hin zur Unternehmensnachfolge.

Ein Schwerpunkt ist die Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen. LLR unterstützt von der Vorbereitung, Einberufung und praktischen Planung bis zur Durchführung und Abwicklung der Hauptversammlung. Erforderlichenfalls übernehmen wir auch die Vertretung Ihrer Interessen bei nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich Compliance. LLR begleitet Unternehmen bei der Entwicklung, Optimierung und Integration von Compliance-Programmen, um Compliance-Verstöße, die oftmals weitreichende Folgen nach sich ziehen, von Beginn an zu vermeiden. Im Fall von Compliance-Verstößen steht LLR bei der Geltendmachung und Abwehr von gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüchen sowie gegenüber Aufsichts- und Kartellbehörden den Unternehmen zur Seite.

Im Bereich Finanzierung begleiten wir Unternehmen bei der Strukturierung und Durchführung von Finanzierungsmaßnahmen, sei es beim nationalen oder internationalen Angebot von Aktien, Anleihen oder sonstigen Finanzanlagen oder bei späteren Kapitalerhöhungen und Börsenzulassungsverfahren. Mit der Erstellung von Wertpapierprospekten und Vermögensanlagenprospekten sowie der Durchführung des Billigungsverfahrens bei der BaFin und anderen europäischen Aufsichtsbehörden haben wir umfassende Erfahrung. Ferner beraten wir zu investmentrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der Prüfung von Zielfonds für Investoren.

Wir arbeiten für:
• Start-Ups
• Einzelunternehmer
• Mittelständler
• Börsennotierte Unternehmen
• Geschäftsführer und Vorstände
• Versorgungswerke, Zusatzversorgungskassen und Pensionsfonds

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
• Unternehmensgründungen
• Gesellschafterversammlungen / Hauptversammlungen
• M&A-Verfahren
• Kapitalmaßnahmen, insbesondere IPOs sowie VC-Finanzierungen
• Gesellschafter- und Finanzierungsvereinbarungen
• Börsenzulassungen
• Prospekterstellung nach dem WpPG
• Angebotsverfahren nach dem WpÜG
• Begleitung beim Being Public, Corporate Governance / MAR
• Compliance

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