Steuerrecht

Seitdem der Staat das Steuerrecht als allumfassendes Lenkungsinstrument entdeckt hat, durchziehen steuerliche Gestaltungen alle Lebens- und Rechtsbereiche. Die gestalterischen Interessen und Anforderungen mit den fiskalischen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen, versteht LLR als Herausforderung. Dazu gehört es, Unternehmer und Unternehmen zu beraten, bei der Umsetzung von Gestaltungsvarianten zu unterstützen und diese auch schon im Ansatz unter steuerlichen Aspekten praktikabel aufzusetzen und auszugestalten.

Angesichts der Komplexität des Steuerrechts kann kaum noch eine Unternehmensveränderung oder Immobilientransaktion ohne begleitende steuerrechtliche Prüfung strukturiert werden. Aber auch wenn sich das Unternehmen oder dessen wirtschaftliches Handeln nicht ändert, das Steuerrecht tut es ständig und erzwingt kontinuierliche Prüfung, ob rechtlicher Handlungsbedarf entsteht.

Darüber hinaus berät LLR auch in der Abwehr von unberechtigten Steuerforderungen in Einspruchs- und gerichtlichen Verfahren vor allen Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof.

Schließlich vertritt LLR Mandanten auch in Steuerstrafverfahren.

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

  • transaktionsbegleitende Beratung
  • Steuerliche Due Diligence
  • Unternehmensnachfolgeplanung und Erbschaftsteueroptimierung
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Einspruchs- und finanzgerichtliche Vertretung
  • Gutachten zu steuerrechtlichen Einzelfragen
  • Erwirkung verbindlicher Auskünfte
  • Beratung und Prüfung von steuerrechtlichen Folgen grenzüberschreitender Sachverhalte
  • Individuelle Steuerplanung

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