Öffentliches Wirtschaftsrecht

Das staatliche Handeln der Öffentlichen Hand und die erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen setzen neben der genauen Kenntnis und der Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften insbesondere ein lösungsorientiertes Vorgehen und eine zielführende Kommunikation zwischen der Privatwirtschaft und den öffentlichen Stellen voraus.

LLR unterstützt sowohl die Öffentliche Hand wie auch die private Wirtschaft in nahezu allen Bereichen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Die Schwerpunkte liegen dabei im Öffentlichen Bau- und Planungsrecht, Vergaberecht, Umweltrecht, kommunalen Wirtschaftsrecht, Staats-  und Verfassungsrecht sowie im Beihilfenrecht.

Im Öffentlichen Bau- und Planungsrecht verfügt LLR über eine besondere Expertise im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bauleitplänen einschließlich der umweltrechtlichen Beratung für die Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbe-, Industrie-, Einzelhandels- und Wohnstandorten. Im Vergaberecht verfügt LLR über eine große Erfahrung bei der Beratung Öffentlicher Auftraggeber sowie von Bietern in nationalen sowie europaweiten Vergabeverfahren. Eine besondere Expertise hat sich LLR im Zusammenhang mit der Konzeption und Durchführung von europaweiten Vergabeverfahren für die Beschaffung der Planungs- und Bauleistungen für kommunale Infrastrukturvorhaben erarbeitet. So hat LLR in den letzten Jahren eine Mehrzahl von Vergabeverfahren für Kommunen im Bereich der Erweiterung, Sanierung sowie dem Neubau von Schulen und Rathäusern erfolgreich begleitet.

Wir arbeiten für:
• Bauwirtschaft
• Bieter
• Einzelhandel
• Erschließungsträger
• Gastronomie
• Gebietskörperschaften (insb. Länder. Landkreise, Städte und Gemeinden)
• Grundstückseigentümer
• Hersteller
• Hochschulen
• Industrie
• Investoren
• Kommunen
• kommunale Wohnungsbaugesellschaften
• (produzierendes) Gewerbe
• Projektentwickler
• Rohstoffgewinnungsunternehmen
• Stadtentwicklungsgesellschaften
• Sparkassen
• Unternehmen
• Vergabestellen
• Verbände
• Wohnungsbauunternehmen

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

Öffentliches Bau- und Planungsrecht
• Ansiedlung, Entwicklung und Sicherung von Gewerbe-, Industrie- und Einzelhandelsstandorten
• Bauplanungsrecht
• Bauordnungsrecht
• Bodenrecht einschl. Umlegung und Enteignung
• Städtebaurecht
• Denkmalschutzrecht
• Fachplanungsrecht, insb. Planfeststellungsverfahren
• Erschließungsbeitragsrecht
• Öffentlich-rechtliche Due Diligence bei Immobilientransaktionen
• Inhouse-Schulungen

Vergaberecht
• Strukturierung, Konzeption und Durchführung von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren für Öffentliche Auftraggeber
• Begleitung von Bietern bei der Akquisition öffentlicher Aufträge
• Nachprüfungsverfahren
• Public Privat Partnership (PPP)
• Privatisierungen und Rekommunalisierungen
• Vergaberechtliche Stellungnahmen und Gutachten
• Inhouse-Schulungen

Umweltrecht
• Abfallrecht
• Abgabenrecht
• Abwasserrecht
• Berg- und Abgrabungsrecht
• Bodenschutz- und Altlastenrecht
• Immissionsschutzrecht
• Naturschutzrecht
• Wasserrecht

Staats- und Verfassungsrecht

Kommunales Wirtschaftsrecht

Beihilfenrecht

Abgabenrecht

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