Dr. Markus J. Goetzmann, LL.M.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Markus J. Goetzmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bonn (Staatsexamen), in Aberdeen, Schottland (LL.M. im International Commercial Law) und Münster (Promotion im Internationalen Arbeitnehmererfindungsrecht).

Neben seinem Studium war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Römisches Recht der Universität Bonn beschäftigt. Während des Referendariates arbeitete er u.a. mehrere Monate in einer großen Kanzlei in Philadelphia, USA.

Von 2005 bis 2016 war Markus J. Goetzmann in einer überregionalen wirtschaftsberatenden Sozietät in Köln tätig. Markus J. Goetzmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2016 Partner bei LLR. Seit mehreren Jahren hat er zudem einen Lehrauftrag für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius, Köln.

Markus J. Goetzmann berät umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechtes, sowohl kollektivrechtlich wie auch individualrechtlich. Schwerpunkte der Tätigkeit sind die ständige Beratung bei der Personalarbeit sowie die umfassende Beratung im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Betriebsübergängen.

Zu seinen Mandanten zählen bundesweit operierende Unternehmen und Verbände, aber auch Vorstände und Geschäftsführer sowie Profisportler und leitende Angestellte. Er berät auch in Fällen mit Auslandsbezug.

Markus J. Goetzmann berät bei und wirkt mit in Verhandlungen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen nebst Einigungsstellenverfahren. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Führen von Gerichtsverfahren und berät zudem im Arbeitnehmererfindungsrecht.

Markus J. Goetzmann referiert regelmäßig zu allen Bereichen des Arbeitsrechts, sowohl im Rahmen von externen Seminaranbietern wie auch bei In-House-Schulungen oder in der Anwaltsfortbildung. Er ist zudem Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Fresenius für Wirtschaft und Medien in Köln.

Markus J. Goetzmann ist Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband sowie im Kölner Anwalt-Verein.

Publikationen

"Emmely vs Bienenstich – Neue Spielregeln bei sog. Bagatellkündigungen?"

"Darstellung des Betriebsübergangs beim Facility Management-Vertrag" (S. 107 ff.)

"Effects of the German Law on Employees’ Inventions when Posting Employees Within the European Union"

"Betriebsübergang: Die Verwirkung des entfristeten Widerspruchs" (S. 176 ff.)

"Alles klar trotz "Klarenberg"? Oder doch wieder neue Spielregeln beim Betriebsübergang?" (S. 7 ff.)

" Vertragliche Verpflichtung zur Schaffung von Arbeitsplätzen beim Verkauf öffentlicher Liegenschaften (S. 168 ff.)

"Neue Gestaltungsmöglichkeiten und Spielregeln beim Betriebsübergang?" (S. 194 f.)

Die Harmonisierung des Arbeitnehmererfindungsrechts in der Europäischen Union - Probleme der Rechtszuordnung und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen in grenzüberschreitenden Forschungs- und Entwicklungskooperationen, Hamburg 2008

"Immer neue Streitfragen beim Annahmeverzug" (S. 378 ff.)

"Klage auf zukünftige Vergütung, in: ArbRB 2007" (S. 309 ff.)

"Outsourcing: Aktuelle arbeitsrechtliche Probleme beim Betriebs- und Betriebsteilübergang" (S. 186 f.)

"Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Testkauf" (S. 143 ff.)

"Europäisches Arbeitnehmererfindungsrecht vs Arbeitnehmererfindungsrecht in Europa" (S. 73 ff.)

"Neue Spielregeln bei der Freistellung" (S. 122 ff.)

"Befristung von Arbeitsverträgen älterer Arbeitnehmer nach der Mangold-Entscheidung des EuGH" (S. 51 ff.)

"Wirksame Vereinbarung von Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen" (S. 219 ff.)

Beiträge

Neue Spielregeln für Arbeitsverträge - Hinweise für Arbeitgeber

Hinweise für Arbeitgeber - 3G am Arbeitsplatz

Gründonnerstag 2021 – Feiertag, Urlaub oder doch nicht arbeitsfrei?

Entschädigung für Arbeitnehmer, die aufgrund Kinderbetreuung nicht arbeiten können

Kontakt

T +49 221 55400-110
F +49 221 55400-191
markus.goetzmann@llr.de

Kanzleianschrift:
Mevissenstraße 15
D-50668 Köln

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